31. März 2024
Performance (YTD) +3.81% (Basisplan)
Deckungsgrad 120.4% (Basisplan)

Wohneigentumsförderung (WEF) und Verpfändung

Allen unseren Versicherten welche keine Rente beziehen ist es gesetzlich erlaubt, mit einem bestimmten Teil ihrer Vorsorgegelder selbstgenutztes Wohneigentum zweckgebunden zu finanzieren.

Die Finanzierung kann über zwei verschiedene Möglichkeiten abgewickelt werden. Der Vorbezug empfiehlt sich, wenn man einen Teil des Kaufpreises bzw. der Schuld bezahlen will. Die Verpfändung wählt man mit dem Ziel, dem Gläubiger (Geldgeber) eine zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Wohneigentumsförderung können unsere Destinatäre nur für ganzjährig selbst bewohntes Wohneigentum beantragen.

Richtlinien:

Interessenten melden sich bitte bei:
Frau Mirjam Lattmann, Tel. +41 43 210 18 84